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Die Mitglieder des Förderkreises haben eine Satzung vereinbart, die den Zweck und die Ziele des Vereines genau definiert.

Hier ein Auszug aus §1 "Zweck des Vereines":

"Der Förderkreis Städt. Kinderheim Karlsruhe e.V. strebt die Förderung der Kinder des Kinder- und Jugendheimes der Heimstiftung Karlsruhe und anderer bedürftiger Kinder in Karlsruhe und der Partnerstadt Halle an.

Der Förderkreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung."