
Die Gemeinnützigkeit des Förderkreises ist durch das Finanzamt Karlsruhe Stadt festgestellt und bestätigt.
Deswegen kann der Förderkreis für alle Geld- und Sachspenden entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen.
Auch die Mitgliedsbeiträge sind Spenden.
Steuer-Nr.: 35022 / 28673 SG 04/03 Datum des letzten Freistellungsbescheides: 14.09.2009 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Wichtiger Hinweis:
Am 21. September 2007 hat der Bundesrat das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet.
Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen, die unseren Förderkreis betreffen, sind:
· Der Verzicht auf den Nachweis für Kleinspenden ist betragsmäßig von 100 Euro auf 200 Euro angehoben worden.
· Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke gemäß §52 Abs. 2 AO ist um neue Zwecke erweitert worden; Zwecke, die darin nicht enthalten sind, gemäß ihrer Zielsetzung diesen aber entsprechen, können für gemeinnützig erklärt werden.
Zu Ihrer Information hier die gesamten Gesetzesänderungen als pdf-Dokument Neues Spendengesetz.
|